Teil 01 / AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Steffen Riedel
SCHNEEGANS Digital
Sedanstraße 134
42281 Wuppertal
- im Folgenden: Anbieter -
Teil 1 - Vertragsgrundlagen
1.1 Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Erstellung, Bereitstellung und laufende Betreuung von Websites im Abonnement sowie dazugehörige Zusatzleistungen durch Steffen Riedel, handelnd unter SCHNEEGANS Digital, Sedanstraße 134, 42281 Wuppertal, nachfolgend Anbieter. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(2) Das gebuchte Paket, die Vergütung und zusätzlich beauftragte Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Der Leistungsumfang des jeweiligen Pakets ergibt sich aus der dem Angebot beigefügten Leistungsbeschreibung in der dort bezeichneten Fassung. Individuell vereinbarte Ergänzungen und Abweichungen ergeben sich aus dem Angebot. Spätere Änderungen öffentlich zugänglicher Preis- oder Leistungsbeschreibungen ändern bestehende Verträge nicht automatisch.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzende Angebote konkretisieren oder ändern den Vertrag im jeweils ausdrücklich vereinbarten Umfang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, aus der die Person des Erklärenden hervorgeht, beispielsweise per E-Mail, speicherbarer Nachricht oder Kundenportal. Eine eigenhändige Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage und weiterer gesetzlicher Feiertage im Bundesland, in dem der Anbieter seinen Unternehmenssitz hat. Zeitangaben beziehen sich auf die deutsche Ortszeit.
1.2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Abonnements ist die individuelle Erstellung und die zeitlich auf den aktiven Vertrag begrenzte Bereitstellung einer Website einschließlich der im Angebot und in der Leistungsbeschreibung vereinbarten laufenden Leistungen. Die Erstellung wird nicht gesondert berechnet, sondern durch die vereinbarte laufende Vergütung abgegolten. Es handelt sich nicht um den Kauf oder die dauerhafte Überlassung einer Website.
(2) Für Erweiterungen, Paketwechsel und einmalige oder wiederkehrende Zusatzleistungen erstellt der Anbieter ein separates Angebot. Dieses regelt insbesondere Umfang, Vergütung, Termine, Fristen und Umsetzungszeitfenster. Die Beauftragung erfolgt durch Annahme in Textform.
(3) Bei vereinbarten SEO- und Marketingleistungen schuldet der Anbieter die vereinbarten Maßnahmen. Bestimmte Suchmaschinenplatzierungen, Besucherzahlen, Anfragen, Bewerbungen oder Umsätze werden nicht geschuldet.
1.3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Soweit nicht anders vereinbart, sind die vom Anbieter übermittelten Angebote freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss wird bewirkt, indem der Anbieter ein entsprechendes Angebot an den Kunden übermittelt und der Kunde eine hierauf bezogene Annahmeerklärung abgibt. Ob der Anbieter oder ein Dritter Vertragspartner wird, ergibt sich aus dem Angebot bzw. aus der entsprechenden Bewerbung des Angebots. Wenn der Anbieter nicht Vertragspartei wird, ist er Erklärungsbote.
(2) Schweigt der Anbieter auf eine Erklärung des Kunden wie z. B. dessen Angebot, so ist dies im Zweifelsfall als Vertragsablehnung zu verstehen.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Weitere Sprachen stehen nicht zur Verfügung.
(4) Zu Beginn der Zusammenarbeit findet ein ausführliches Onboarding-Gespräch statt. Dabei werden die erforderlichen Informationen über den Betrieb, seine Leistungen, die gewünschte Gestaltung und die benötigten Inhalte abgestimmt.
(5) Die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit beginnt am ersten Werktag nach dem Onboarding-Gespräch.
1.4 Mitwirkung und Freigaben
(1) Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge und Weisungen vollständig, richtig und in geeigneter Form bereit. Er benennt einen für Abstimmung und Freigaben zuständigen Ansprechpartner und teilt wesentliche Änderungen unverzüglich mit. Fachliche Angaben zu seinem Unternehmen und seinen Leistungen prüft er auf Richtigkeit.
(2) Feedback und Änderungswünsche sind gebündelt und eindeutig in Textform zu übermitteln. Bei widersprüchlichen Weisungen klären die Parteien zunächst, welche Fassung umgesetzt werden soll. Der Kunde erteilt erforderliche Freigaben rechtzeitig.
(3) Sofern der Kunde dem Anbieter Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der beauftragten Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Anbieter von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Anbieter wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bezüglich des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
Teil 2 - Erstellung und Abnahme
2.1 Website-Erstellung und Umsetzungsfrist
(1) Die Erstellung der Website umfasst die individuelle Gestaltung, die Erstellung und Einbindung der vereinbarten Texte und Inhalte einschließlich Bildrecherche sowie die technische Umsetzung. Die Website wird für mobile Endgeräte optimiert und technisch für Suchmaschinen aufbereitet.
(2) Der Anbieter stellt die Website innerhalb von zehn Werktagen zur Abnahme bereit. Die Umsetzungsfrist beginnt mit dem Beginn der Mindestlaufzeit. Die Frist umfasst auch die Bearbeitungszeiten eventueller Korrekturschleifen sowie die Erstellung weiterer Designentwürfe nach Absatz 6.
(3) Soweit notwendige Inhalte oder Freigaben fehlen und dadurch die konkrete Umsetzung verhindert wird, pausiert die Umsetzungsfrist für die Dauer dieser Verhinderung. Der Anbieter weist den Kunden auf die fehlende Mitwirkung und ihre Auswirkung auf die Frist hin. Arbeiten, die hiervon unabhängig möglich sind, werden fortgesetzt. Eigene Auslastung des Anbieters pausiert die Frist nicht.
(4) Die Umsetzungsfrist pausiert während eines Betriebsurlaubs, dessen Beginn und Ende der Anbieter vorab in Textform mitteilt, sowie während einer tatsächlichen krankheitsbedingten Verhinderung oder höherer Gewalt, soweit dadurch die Umsetzung verhindert wird. Die betreffenden Tage werden nicht auf die Umsetzungsfrist angerechnet. Der Anbieter informiert über krankheitsbedingte oder durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen unverzüglich, soweit ihm dies möglich ist. Danach läuft die verbleibende Frist weiter.
(5) Für die Gestaltung der Website sind insgesamt zwei Korrekturschleifen vorgesehen. Eine Korrekturschleife umfasst eine gebündelte Rückmeldung des Kunden zum vorgelegten Designentwurf und dessen anschließende Überarbeitung.
(6) Lehnt der Kunde die grundsätzliche Gestaltung des ersten Designentwurfs ab, erstellt der Anbieter ohne Zusatzkosten einen zweiten Designentwurf. Lehnt der Kunde auch dessen grundsätzliche Gestaltung ab, erstellt der Anbieter ohne Zusatzkosten einen dritten Designentwurf. Wird auch dieser hinsichtlich seiner grundsätzlichen Gestaltung abgelehnt, besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 6.2.
(7) Die Beseitigung von Abweichungen von ausdrücklich vereinbarten Anforderungen wird nicht als gestalterische Korrekturschleife angerechnet. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch Anzahl oder Ausschöpfung der Korrekturschleifen nicht beschränkt.
(8) Kann der Anbieter bis zum Ende des zehnten anrechenbaren Werktags keine finale Fassung zur Abnahme vorlegen, entfällt die Vergütung für den anschließenden Verzögerungszeitraum bis zur Vorlage einer finalen Fassung. Dies gilt auch, wenn nach einer früheren Vorlage aufgrund von Korrekturschleifen eine überarbeitete finale Fassung geschuldet ist und die insgesamt zehn anrechenbaren Werktage überschritten werden. Notwendige Kundenwartezeiten begründen keine Beitragsfreiheit.
(9) Die Beitragsfreiheit betrifft alle Kalendertage des betreffenden, vom Anbieter verursachten Verzögerungszeitraums. Mit dem Tag der erneuten Vorlage zur Abnahme wird wieder regulär abgerechnet. Bereits gezahlte Beträge für beitragsfreie Zeiten werden gutgeschrieben und nicht später nachgefordert. Für die anteilige Berechnung gilt Ziffer 5.1 Absatz 2. Die Mindestlaufzeit läuft unverändert weiter. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
2.2 Abnahme und Veröffentlichung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Website zur Prüfung bereit und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf zwei Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
(2) Die öffentliche Liveschaltung erfolgt ausschließlich auf Anweisung des Kunden in Textform. Die Abnahme allein, einschließlich einer automatischen Abnahme, ist keine Veröffentlichungsanweisung. Eine vom Kunden verzögerte Veröffentlichungsanweisung verschiebt den Beginn der Mindestlaufzeit nicht. Die Liveschaltung ersetzt eine erforderliche Abnahmeerklärung nicht automatisch.
Teil 3 - Hosting und Nutzungsrechte
3.1 Domain und externe Dienste
(1) Domainregistrierung und der Betrieb sonstiger Dienste, beispielsweise E-Mail-Dienste, sind nicht Gegenstand des Website-Hostings. Der Kunde bucht und unterhält diese Leistungen bei einem externen Anbieter auf eigene Rechnung und stellt die Domain für die Website bereit. Vertragsinhaberschaft und Rechte an der Domain verbleiben beim Kunden.
(2) Der Kunde ermöglicht dem Anbieter Zugang zur DNS-Konfiguration seiner Domain, damit der Anbieter die erforderlichen Einstellungen für das Hosting der Website auf seiner Serverinfrastruktur vornehmen kann.
3.2 Hosting und technische Betreuung
(1) Das Website-Hosting erfolgt ausschließlich auf der vom Anbieter betriebenen oder angemieteten Serverinfrastruktur in Deutschland. Der Anbieter darf den Rechenzentrumsanbieter wechseln, sofern vereinbarter Leistungsumfang und Datenschutzanforderungen erhalten bleiben. Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter und deren Wechsel richten sich ergänzend nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(2) Notwendige kurzfristige Sicherheitsmaßnahmen dürfen auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn ein Aufschub die Sicherheit gefährden würde. Der Anbieter informiert den Kunden sobald möglich. Vereinbarte Verfügbarkeitszusagen bleiben unberührt.
(3) Die Verfügbarkeit der für die Website verwendeten Hostinginfrastruktur beträgt mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Verfügbarkeit bezeichnet deren technische Fähigkeit, die Website über den vereinbarten Internetanschluss des Servers bereitzustellen. Störungen der kundenseitig verantworteten Domain oder außerhalb dieser Hostinginfrastruktur liegender Zugangsnetze sind keine Hostingausfälle; Ausfälle eingesetzter Hostingdienstleister werden nicht allein wegen deren Eigenschaft als Dritte ausgenommen.
(4) Vorab angekündigte, notwendige Wartungszeiten werden bis insgesamt zwölf Stunden pro Kalenderjahr aus der Bezugszeit der Verfügbarkeitsberechnung herausgenommen. Darüber hinausgehende wartungsbedingte Ausfälle werden mitgezählt. Bei unterjähriger Vertragsdauer wird die Höchstgrenze zeitanteilig bemessen. Zur Berechnung werden verfügbare Minuten durch die maßgeblichen Gesamtminuten nach Abzug der zulässig ausgenommenen Wartungszeit geteilt.
(5) Für nicht vollständige Vertragsjahre wird die Verfügbarkeit über den tatsächlichen Bereitstellungszeitraum ermittelt. Vom Kunden selbst veranlasste Abschaltungen und berechtigte Leistungssperren werden nicht als technische Ausfälle erfasst.
(6) Ausfälle aufgrund notwendiger kurzfristiger Sicherheitsmaßnahmen nach Absatz 2 werden nicht allein wegen ihrer Dringlichkeit aus der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen.
(7) Die technische Wartung umfasst notwendige Sicherheitsupdates und Anpassungen zum Erhalt des vereinbarten Funktionsumfangs einschließlich erforderlicher Versionswechsel des Redaktionssystems. Ein Anspruch auf neue Funktionen oder eine grundlegende Neugestaltung entsteht hierdurch nicht.
(8) Der Anbieter sichert täglich die Datenbank und die zur Wiederherstellung erforderlichen Website-Dateien. Die Sicherungen der letzten sieben Tage werden auf einem vom Website-Server getrennten Speicher in Deutschland aufbewahrt. Eine lückenlose Sicherung jeder einzelnen Änderung zwischen den täglichen Sicherungsläufen ist nicht vereinbart.
(9) Die Wiederherstellung nach technischen Ausfällen oder Datenverlust in seinem Verantwortungsbereich führt der Anbieter ohne Zusatzkosten durch. Wiederherstellungen erfolgen aus vorhandenen geeigneten Sicherungen. Für durch Kundenänderungen verursachte Arbeiten gilt Ziffer 4.1 Absatz 3 der AGB.
(10) Der Anbieter ist persönlicher Ansprechpartner für die vereinbarten Leistungen und über E-Mail, Telefon und WhatsApp erreichbar.
(11) Technischer Support erfolgt an Werktagen gemäß Ziffer 1.1 Absatz 4 von 8 bis 17 Uhr. Gemeldete technische Störungen werden innerhalb dieser Geschäftszeiten bearbeitet. Eine feste Reaktionszeit, eine bestimmte Entstörungszeit oder eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft werden nicht zugesagt. Der Anbieter bearbeitet Störungen nach Schwere und Dringlichkeit ohne schuldhaftes Zögern; vereinbarte Wartungs-, Verfügbarkeits- und Garantiepflichten bleiben bestehen.
3.3 Nutzungsrechte und Kundeninhalte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden an seinen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Dauer des aktiven Vertrags begrenztes Nutzungsrecht ein.
Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die vom Anbieter gehostete und im Internet bereitgestellte Website unter der vereinbarten Domain zur eigenen Unternehmenspräsentation zu nutzen sowie eigene Inhalte über den bereitgestellten Redaktionszugang einzupflegen.
Darüber hinaus darf der Kunde die für die Website erstellten visuellen Designelemente, Grafiken und Texte zur eigenen Unternehmenspräsentation in Printmedien und sozialen Medien nutzen.
Eine Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht für sämtliche Nutzungsarten.
(2) Unter den Begriff „Bestandteile der Website“ fallen sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung geschaffenen oder bereitgestellten Arbeitsergebnisse, Gegenstände und Informationen, unabhängig von ihrer Darstellungsform oder Speicherung. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- den gesamten Quell-, Objekt- und Maschinencode, Skripte, Datenbanken und Datenbankstrukturen;
- das Screendesign, Layouts, Templates, Farbschemata, Schriften, Grafiken, Bild- und Videomaterialien, Icons sowie offene Gestaltungsformate (z. B. PSD, AI, Figma);
- Konzeptionen, Strukturpläne, Dokumentationen, Entwicklungskonzepte und technische Systemeinstellungen;
- Server-, Hosting- und Systeminfrastrukturen nebst deren Konfigurationen.
(3) Eine dauerhafte Rechteübertragung oder ein Anspruch auf Herausgabe der Website oder einzelner Bestandteile der Website entsteht weder nach Ablauf einer Mindestlaufzeit noch durch spätere Vertragsverlängerungen. Der Kunde erhält zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf oder einen Anspruch auf Herausgabe von individuellen Quellcodes, Website-Dateien, offenen Gestaltungsformaten, Entwicklungsdokumentationen, Servern, Serverkonfigurationen, technischen Systemeinstellungen oder einer lauffähigen Kopie bzw. Exportversion der Website.
(4) Die Rechte an allgemeinen Codes, technischen Bausteinen, Frameworks, Plugins, Bibliotheken, Know-how und Methoden, die vom Anbieter entwickelt oder eingesetzt werden, verbleiben vollumfänglich beim Anbieter. Dieser ist berechtigt, diese auch in anderen Projekten für Dritte zu nutzen.
(5) Vom Ausschluss unberührt bleiben die Rechte des Kunden an den von ihm selbst bereitgestellten oder selbst erstellten Inhalten (z. B. vom Kunden gelieferte Texte, Logos, Markenzeichen und eigene Fotos).
(6) An vom Kunden bereitgestellten Bildern, Videos, Grafiken, Texten und sonstigen Inhalten räumt der Kunde dem Anbieter die einfachen Rechte ein, die zur vereinbarten Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Speicherung, Sicherung und Veröffentlichung erforderlich sind. Technisch notwendige Handlungen eingesetzter Dienstleister zur Vertragserfüllung sind hiervon umfasst. Eine selbstständige Nutzung dieser Kundeninhalte durch Dienstleister für eigene Zwecke ist nicht gestattet. Rechte des Kunden an seinen Inhalten verbleiben bei ihm.
(7) Der Kunde sichert zu, dass er die erforderlichen Rechte besitzt, weil er die Inhalte selbst erstellt oder wirksame Rechte für die vereinbarte Verwendung erworben hat. Dies umfasst erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte sowie gegebenenfalls Einwilligungen abgebildeter Personen. Lizenzbedingungen und erforderliche Urheberhinweise teilt er dem Anbieter mit.
(8) Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter wegen rechtsverletzender Kundeninhalte oder Kundenweisungen erhoben, unterstützt der Kunde die Rechtsverteidigung durch Bereitstellung erforderlicher Informationen. Soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat, stellt er den Anbieter von berechtigten Ansprüchen frei und ersetzt erforderliche angemessene Rechtsverteidigungskosten, insbesondere notwendige Anwalts- und Gerichtskosten. Der Anbieter informiert unverzüglich, ermöglicht die Mitwirkung und stimmt Anerkenntnisse oder Vergleiche mit dem Kunden ab, soweit dies zumutbar ist. Eine eigene oder mitwirkende Verantwortlichkeit des Anbieters wird berücksichtigt.
(9) Für Fremdsoftware, Open-Source-Komponenten, Stockmaterial und sonstige Drittinhalte gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Anbieter kann keine weitergehenden Rechte einräumen, als ihm zustehen. Diese AGB beschränken keine zwingenden oder eigenständig bestehenden Rechte des Kunden aus solchen Lizenzen. Soweit Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind, wird kein tatsächlich nicht bestehendes Urheberrecht behauptet; die vertragliche Begrenzung der Nutzung bereitgestellter Arbeitsergebnisse bleibt im rechtlich zulässigen Umfang bestehen.
(10) Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Teil 4 - Redaktionszugang und ergänzende Leistungen
4.1 Redaktionszugang und eigene Kundenänderungen
(1) Der Kunde erhält auf Wunsch einen auf die Inhaltspflege beschränkten Zugang zum Redaktionssystem der Website. Der Anbieter trifft die technischen Entscheidungen einschließlich der Auswahl des Redaktionssystems.
(2) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Er verantwortet eigene redaktionelle Eingriffe und deren Inhalte.
(3) Wiederherstellungen, Reparaturen und sonstige durch Kundenänderungen verursachte Arbeiten sind kostenpflichtig, soweit nicht anderweitig vereinbart. Ihre Beauftragung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Angebots. Gesetzliche Ansprüche bei einer Mitverantwortung des Anbieters bleiben unberührt.
4.2 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Der Anbieter darf KI-Werkzeuge bei der Erstellung und Bearbeitung von Texten, Bildern, Programmcode und sonstigen Arbeitsergebnissen einsetzen. KI-generierte Inhalte werden vor Verwendung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Bei Übersetzungen umfasst dies keine zugesagte muttersprachliche oder fachjuristische Prüfung.
(2) KI-Werkzeuge werden nicht eingesetzt, wenn für den Anbieter erkennbar berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde kann dem Einsatz für bestimmte Projektteile in Textform widersprechen. Notwendige Änderungen vereinbarter Leistungen werden gesondert abgestimmt.
(3) Vertrauliche oder personenbezogene Daten werden nicht allein aufgrund dieser allgemeinen Erlaubnis an beliebige KI-Dienste übermittelt. Datenschutzrechtliche Grundlagen, Weisungen, erforderliche Vereinbarungen und Vertraulichkeitsanforderungen sind einzuhalten. Eine Verwendung für dienstleistereigenes Training bedarf einer gesondert tragfähigen Grundlage.
(4) Der Anbieter beachtet Rechte Dritter und vereinbarte Lizenzbedingungen. Eine pauschale Garantie, dass KI-Inhalte stets urheberrechtlich geschützt oder ausschließlich lizenzierbar sind, wird nicht übernommen. Geschuldete Rechtsmängelfreiheit und Haftung bleiben unberührt. Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen und Hinweise werden umgesetzt.
4.3 Buchung und Laufzeit von Zusatzleistungen
(1) Zusatzleistungen werden auf Grundlage eines separaten Angebots durch dessen Annahme in Textform beauftragt. Das Angebot bestimmt insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Fristen und Umsetzungszeitfenster sowie gegebenenfalls eine eigene Mindestlaufzeit. Die Zahlungspflicht und eine eigene Mindestlaufzeit beginnen mit Bereitstellung der jeweiligen Zusatzleistung, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Laufzeit des Hauptvertrags wird durch die Buchung nicht neu gestartet. Teilmonate werden anteilig berechnet.
(2) Nach ihrer Mindestlaufzeit können Zusatzleistungen separat von beiden Parteien mit einem Monat Frist zum Monatsende gekündigt werden. Der Hauptvertrag läuft dadurch unverändert weiter. Nicht wiederkehrende Zusatzleistungen werden nach dem angenommenen Einzelangebot vergütet.
(3) Die Folgen einer Beendigung des Hauptvertrags oder eines Downgrades für Zusatzleistungen sowie die Restabrechnung regelt Ziffer 6.4. Für Abschaltung, Datenherausgabe und Löschung gilt Ziffer 6.5.
4.4 Paketwechsel
(1) Ein Upgrade kann jederzeit über ein separates Angebot vereinbart werden. Der höhere Monatsbeitrag und die neue Mindestlaufzeit des Hauptvertrags beginnen am Tag, an dem der neue Tarif gemäß dem angenommenen Wechselangebot wirksam wird. Die neue Mindestlaufzeit richtet sich nach dem Wechselangebot. Ein Teilmonat wird anteilig abgerechnet.
(2) Ein Downgrade ist nach Ablauf der bestehenden Mindestlaufzeit mit einem Monat Vorlauf zum Monatsende möglich und wird im separaten Angebot konkretisiert. Mit Wirksamwerden des neuen Tarifs beginnt ebenfalls eine neue Mindestlaufzeit des Hauptvertrags gemäß dem Wechselangebot. Die neue Mindestlaufzeit beginnt stets am Wirksamkeitstag des Paketwechsels, unabhängig davon, ob dieser auf den 01. fällt.
(3) Beim Downgrade entfallen die ausschließlich im bisherigen Paket enthaltenen Leistungen. Sie werden nicht automatisch als kostenpflichtige Zusatzleistungen im neuen Paket fortgeführt. Müssen aufgrund eines geringeren Kontingents im neuen Paket einzelne Leistungsbestandteile entfallen, bestimmt der Kunde, welche Bestandteile innerhalb des neuen Kontingents verbleiben und welche entfernt werden. Leistungen, die im neuen Paket nicht verfügbar sind, entfallen mit Wirksamwerden des Paketwechsels. Die Folgen für separat gebuchte Leistungen, die im neuen Paket nicht verfügbar sind, regelt Ziffer 6.4 Absatz 3.
(4) Separat gebuchte Zusatzleistungen, die im neuen Paket verfügbar bleiben, behalten ihre eigenen Mindestlaufzeiten. Bei einem Upgrade gilt ein günstigerer Preis des neuen Pakets ab Wirksamwerden des Wechsels auch innerhalb ihrer Mindestlaufzeit. Bei einem Downgrade bleibt der bisher günstigere Preis bis zum Ablauf ihrer noch laufenden Mindestlaufzeit bestehen; danach gilt der im Wechselangebot vereinbarte Preis des gewählten Tarifs. Ist die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen, gilt dieser Preis ab dem Paketwechsel. Hierdurch beginnt keine neue Mindestlaufzeit der Zusatzleistung.
Teil 5 - Vergütung und Zahlung
5.1 Vergütung und SEPA Basislastschrift
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem angenommenen Angebot. Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Die laufende Vergütung wird monatlich im Voraus abgerechnet. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Beginn der Mindestlaufzeit und endet am letzten Tag desselben Kalendermonats. Anschließend entspricht der Abrechnungszeitraum jeweils einem Kalendermonat; die Abrechnung erfolgt am 01. für den jeweiligen Monat.
(2) Angebrochene Monate und beitragsfreie Zeiträume werden kalendertäglich anteilig berechnet. Maßgeblich ist die Monatsvergütung geteilt durch die Zahl der Kalendertage des jeweiligen Monats, multipliziert mit den betreffenden Tagen. Gutschriften werden spätestens mit der nächsten Abrechnung verrechnet oder bei Vertragsende ausgezahlt.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch SEPA-Basislastschrift. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Der Kunde erteilt spätestens bis zum Beginn der Mindestlaufzeit ein gültiges Mandat, sorgt für ausreichende Kontodeckung und hält während des Vertrags ein gültiges Mandat aufrecht. Änderungen der Bankverbindung teilt er rechtzeitig mit. Ein Mandatswiderruf beseitigt berechtigte Zahlungspflichten nicht.
(4) Die Frist der Vorabankündigung wird auf mindestens zwei Werktage vor dem Belastungsdatum verkürzt. Die Vorabankündigung benennt Betrag und Belastungsdatum und erfolgt in der Regel mit der Rechnung. Gleichbleibende wiederkehrende Einzüge können unter Angabe der Beträge und bestimmbaren Belastungstermine gemeinsam angekündigt werden. Änderungen werden unter Wahrung der vereinbarten Frist mitgeteilt.
(5) Rechnungsstellung, vertragliche Fälligkeit und tatsächlicher Lastschrifteinzug sind zu unterscheiden. Die Belastung erfolgt zum angekündigten Termin unter Beachtung der Vorabankündigung und bankseitiger Bearbeitungstage. Fällt der vorgesehene Termin auf einen Nichtbankarbeitstag, kann die Belastung am nächsten möglichen Bankarbeitstag erfolgen. Bei ordnungsgemäßem Mandat und ausreichender Deckung gerät der Kunde nicht allein wegen einer vom Anbieter oder dessen Zahlungsdienstleister verursachten späteren Belastung in Verzug.
(6) Schlägt ein berechtigter Einzug aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat, ersetzt er die dem Anbieter tatsächlich berechneten erforderlichen Rücklastschriftkosten. Gesetzliche oder bankvertragliche Rechte auf Erstattung und Mandatswiderruf werden nicht eingeschränkt. Eine Rückbuchung lässt eine berechtigte Forderung bestehen. Gesetzliche Einwendungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
(7) Frei kalkulierte Preisänderungen im bestehenden Vertrag setzen eine ausdrückliche neue Vereinbarung voraus. Der Anbieter kündigt ein solches Änderungsangebot mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Inkrafttreten an; ein höherer Preis wird grundsätzlich erst nach Ablauf der jeweils laufenden Mindestlaufzeit vorgeschlagen. Ohne Annahme bleibt der bestehende Preis unverändert. Das gilt nicht für ausdrücklich beauftragte Paketwechsel oder Zusatzleistungen und die dabei bereits vereinbarten Tarifpreisfolgen. Eine automatische Zustimmung durch Schweigen wird nicht vereinbart.
Teil 6 - Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
6.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Der Hauptvertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Der Beginn der Mindestlaufzeit richtet sich nach Ziffer 1.3 Absatz 5. Mit Beginn der Mindestlaufzeit beginnen auch die Leistungserbringung und die Abrechnung. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Eine automatische Verlängerung um weitere zwölf Monate erfolgt nicht.
(2) Beide Parteien können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen, frühestens zum ersten Monatsende, an dem die zwölfmonatige Mindestlaufzeit vollständig abgelaufen ist. Eine Kündigung kann vorher erklärt werden; ihre Wirkung tritt erst zu einem zulässigen Beendigungsdatum ein.
(3) Kündigungen erfolgen in Textform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang bei der anderen Partei. Der Anbieter bestätigt eine erhaltene Kündigung mit dem Beendigungsdatum in Textform; die Wirksamkeit hängt nicht von dieser Bestätigung ab.
(4) Bis zum wirksamen Vertragsende bestehen die vereinbarten Leistungen und Vergütungspflichten fort. Mit Vertragsende verfallen nicht abgerufene Inklusivleistungen ohne Erstattung oder Ersatzleistung, unabhängig davon, welche Partei den Vertrag beendet hat. Rechtzeitig beauftragte, noch geschuldete Leistungen und gesetzliche Ansprüche wegen Nichtleistung bleiben hiervon unberührt.
(5) Gesetzliche Rechte zur Vertragsbeendigung bleiben unberührt. Insbesondere wird ein gesetzlich anwendbares Kündigungsrecht nach § 648 BGB nicht allein durch die Mindestlaufzeit ausgeschlossen; seine Vergütungsfolgen richten sich nach dem Gesetz. Für das gestalterische Sonderkündigungsrecht gelten ausschließlich die hierfür vereinbarten günstigeren Folgen nach Ziffer 6.2.
6.2 Sonderkündigung während der Website-Erstellung
(1) Lehnt der Kunde die grundsätzliche Gestaltung auch des dritten nach Ziffer 2.1 vorgelegten Designentwurfs ab, können beide Parteien den Hauptvertrag durch Erklärung in Textform sonderkündigen. Reguläre Korrekturschleifen begründen dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
(2) Setzen die Parteien die Zusammenarbeit durch die Erstellung weiterer Designentwürfe fort, bleibt das Sonderkündigungsrecht bestehen, bis der Kunde einen Designentwurf annimmt. Ein Designentwurf gilt auch dann als angenommen, wenn die Parteien vereinbaren, diesen ausschließlich im Rahmen von Korrekturschleifen weiterzubearbeiten und keinen weiteren neuen Designentwurf zu erstellen.
(3) Die Sonderkündigung wird mit Zugang der Erklärung wirksam, frühestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab Beginn der Mindestlaufzeit. Eine zusätzliche Kündigungsfrist gilt nicht. Geht die Erklärung vorher zu, wird die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.
(4) Bei dieser Sonderkündigung wird nur die Vergütung für die Zeit bis zum wirksamen Beendigungsdatum abgerechnet, vorbehaltlich vereinbarter beitragsfreier Verzögerungszeiten. Es fallen keine Restbeiträge für die übrige Mindestlaufzeit und keine Beendigungsgebühr an. Mit wirksamer Beendigung des Vertrags entfällt der Anspruch auf sämtliche noch nicht erbrachten Leistungen aus dem Hauptvertrag, einschließlich weiterer Inklusivleistungen.
(5) Dieses Sonderkündigungsrecht betrifft ausschließlich die Erstellung der Website im Hauptvertrag. Es gilt nicht für spätere Änderungen, Erweiterungen oder sonstige zusätzlich beauftragte Leistungen. Gesetzliche Rücktritts-, Mängel- und außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt; sie sind nicht an einen Mindestmonat gebunden.
6.3 Sperre und außerordentliche Kündigung
(1) Für Zahlungsverzug und dessen gesetzliche Folgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine einzelne fehlgeschlagene Lastschrift oder ein Mandatswiderruf führt nicht automatisch zu einer fristlosen Kündigung.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Höhe von insgesamt mehr als einer vereinbarten Monatsvergütung in Verzug, darf der Anbieter die Website vorübergehend sperren, nachdem er den Kunden in Textform unter konkreter Angabe der Rückstände zur Zahlung aufgefordert, eine angemessene Nachfrist gesetzt und die Sperre angekündigt hat. Die Sperre muss in Umfang und Dauer verhältnismäßig sein. Berechtigte Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden werden berücksichtigt. Nach Wegfall des Sperrgrundes wird die Bereitstellung ohne unnötige Verzögerung wieder aufgenommen.
(3) Während einer berechtigten, vom Kunden zu vertretenden Sperre bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Anzurechnende ersparte Aufwendungen sowie gesetzliche Gegenrechte werden berücksichtigt. Der Anbieter hält die technischen Voraussetzungen zur Wiederaufnahme vor; die Sperre ist keine Vertragsbeendigung.
(4) Beide Parteien können aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich. Anhaltender erheblicher Zahlungsverzug oder eine fortgesetzte schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten können einen wichtigen Grund darstellen; die Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen sind zu berücksichtigen.
(5) Beendet der Anbieter den Vertrag berechtigt außerordentlich aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, kann er den gesetzlich ersatzfähigen Schaden einschließlich entgangenen Gewinns verlangen. Für den Ausfall künftiger Beiträge wird die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende verbleibende Vergütung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und sonstiger anzurechnender Vorteile herangezogen. Eigenständige Mindestlaufzeiten betroffener Zusatzleistungen werden berücksichtigt.
6.4 Beendigung und Restabrechnung von Zusatzleistungen
(1) Endet der Hauptvertrag durch ordentliche Kündigung des Kunden, endet auch die Bereitstellung der davon abhängigen Zusatzleistungen. Für deren noch nicht abgelaufene Mindestlaufzeiten wird eine Abschlussvergütung abgerechnet. Ausgangspunkt sind die bis zum Ende dieser Mindestlaufzeiten verbleibenden vereinbarten Beiträge. Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile werden abgezogen. Die Abschlussvergütung wird mit dem wirksamen Ende des Hauptvertrags gesammelt fällig.
(2) Diese Abschlussvergütung fällt nicht an, wenn der Anbieter den Hauptvertrag ordentlich kündigt, der Kunde wegen einer vom Anbieter zu verantwortenden Nichterfüllung berechtigt außerordentlich kündigt oder das Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 6.2 ausgeübt wird. Bei einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Beendigung gelten stattdessen die gesetzlichen Schadensersatzregeln nach Ziffer 6.3; eine doppelte Abrechnung desselben Ausfalls erfolgt nicht.
(3) Bei einem Downgrade nach Ziffer 4.4 gelten separat gebuchte Leistungen, die im neuen Paket nicht verfügbar sind, mit Wirksamwerden des Downgrades als beendet. Noch verbleibende Beiträge ihrer eigenen Mindestlaufzeit werden zu diesem Zeitpunkt nach der Berechnung in Ziffer 6.4 Absatz 1 gesammelt fällig. Berechtigte gesetzliche Rechte und die Ausnahmen nach Ziffer 6.4 Absatz 2 bleiben unberührt.
6.5 Vertragsende Datenherausgabe und Reaktivierung
(1) Mit wirksamem Vertragsende werden Website-Bereitstellung und Redaktionszugang beendet. Die zeitlich begrenzten vertraglichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen des Anbieters enden. Rechte des Kunden an seiner Domain und seinen eigenen Inhalten bleiben bestehen.
(2) Nicht mehr bereitgestellte Leistungsbestandteile müssen nicht für eine spätere Wiederherstellung aufbewahrt werden. Ein Anspruch auf Reaktivierung oder dauerhafte Speicherung besteht nicht. Die Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrags bleiben unberührt.
(3) Der Kunde kann bei Vertragsende einmalig ohne Zusatzkosten die Herausgabe der von ihm bereitgestellten oder selbst erstellten Inhalte in einem gängigen, weiterverarbeitbaren Format verlangen. Eine bestimmte Exporttechnik wird nicht zugesagt. Vom Anbieter erstellte Inhalte sind nicht Gegenstand dieses Exports. Hat der Kunde keine eigenen Inhalte bereitgestellt oder selbst erstellt, besteht kein vertraglicher Anspruch auf einen Inhaltsexport. Gesetzliche Herausgabe- und Wechselrechte sowie Rückgabe- und Löschungspflichten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
(4) Die hierfür erforderlichen Inhalte und Daten bleiben grundsätzlich 30 Kalendertage nach Vertragsende zur Herausgabe verfügbar. Der Kunde fordert den Export innerhalb dieses Zeitraums an. Rechtzeitig angeforderte Daten werden nicht vor Bereitstellung gelöscht. Danach erfolgt die Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden verbindlichen Weisungen nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bestehen. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags- und Abrechnungsunterlagen werden nur für diesen Zweck aufbewahrt.
(5) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags und der rechtmäßigen Entscheidung des Verantwortlichen zurückgegeben oder gelöscht. Der vorstehende Abrufzeitraum ersetzt keine notwendige datenschutzrechtliche Weisung und begründet kein eigenständiges Recht auf weitergehende Verwendung. Verbleibende Sicherungskopien werden im regulären Löschzyklus entfernt, soweit keine frühere Löschung erforderlich ist, und nicht produktiv genutzt.
(6) Die Datenherausgabe räumt keine neuen Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen des Anbieters oder Drittinhalten ein. Ein neuer eigenständiger Website-Auftritt auf Grundlage eigener Kundeninhalte bleibt möglich. Zwingende Rechte an Software und Daten werden nicht ausgeschlossen.
(7) Eine spätere Wiederaufnahme erfordert einen neuen Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit. Ist die frühere Website noch vorhanden und ihre Wiederverwendung gewünscht, kann sie erneut bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf Aufbewahrung oder Wiederherstellung der früheren Website besteht nicht.
Teil 7 - Haftung, Datenschutz und Schlussbestimmungen
7.1 Mängelrechte und Haftung
(1) Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
(2) Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit und Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht nach Absatz 2 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsregelung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Sie beschränkt keine ausdrücklich vereinbarten primären Leistungs-, Nachbesserungs-, Gutschrift-, Herausgabe- oder Sonderkündigungsansprüche. Eine Haftung für Fehler eingesetzter Dienstleister wird nicht pauschal ausgeschlossen. Gesetzliche Regeln über Mitverantwortung und Schadensminderung bleiben anwendbar.
7.2 Datenschutz Vertraulichkeit und Referenzen
(1) Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Anbieter zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Mindestlaufzeit abzuschließen. Dieser regelt insbesondere Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter und den Umgang mit personenbezogenen Daten bei Vertragsende. Diese AGB ersetzen ihn nicht.
(2) Der Kunde ist selbst für die Einholung der nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen notwendigen Zustimmungserklärungen von dessen Kunden und weiteren Betroffenen verantwortlich.
(3) Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich die Partei vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung der jeweils anderen Partei erteilen lassen.
(4) Die Parteien verpflichten sich, mit allen von ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 3 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
(5) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung als Referenz oder im Portfolio in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Hierzu dürfen insbesondere Screenshots, der Unternehmensname und das hierfür erforderliche Logo verwendet werden. Der Anbieter darf mit der Geschäftsbeziehung werben und auf von ihm erstellten Werbemitteln und bei projektbezogenen Werbemaßnahmen angemessen auf sich als Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
(6) Der Anbieter darf seinen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der betreuten Website platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Die Erlaubnis zur Referenzdarstellung besteht nach Vertragsende fort. Vertrauliche Informationen, nicht öffentliche Inhalte und personenbezogene Daten werden dadurch nicht pauschal zur Veröffentlichung freigegeben; erforderliche Rechte Dritter und Einwilligungen bleiben zu beachten.
7.3 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag. Entsprechendes gilt im gesetzlich zulässigen Umfang, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
(4) Die Vertragsunterlagen enthalten die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind bei Vertragsschluss nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart ist.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
Teil 02 / Leistungsbeschreibung Starter & Growth
Leistungsbeschreibung der Website-Abonnements Starter & Growth
Teil 1 - Tarife und Leistungsumfang
1.1 Vertragsbestandteil
(1) Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert den Leistungsumfang der Website-Abonnements Starter und Growth und ist zusammen mit dem Angebot und den AGB Bestandteil des Vertrags.
1.2 Paketübersicht
| Leistung | Starter | Growth |
|---|---|---|
| Monatliche Vergütung | 199 € | 299 € |
| Individuelle Website-Erstellung einschließlich Gestaltung, Texten, Inhalten und Bildrecherche | Enthalten | Enthalten |
| Enthaltenes Seitenkontingent | Bis zu 5 Seiten | Bis zu 10 Seiten |
| Zusätzliche Seiten | 15 € pro Monat und Seite | 10 € pro Monat und Seite |
| Änderungs-Flatrate | Enthalten | Enthalten |
| Hosting, Wartung, Datensicherung und Support | Enthalten | Enthalten |
| Optimierung für mobile Endgeräte (Responsive Design) | Enthalten | Enthalten |
| Technische Optimierung für Google (SEO) | Enthalten | Enthalten |
| Blog / Aktuelles | Nicht verfügbar | Auf Wunsch enthalten |
| Seiten-Paket „Heimvorteil“ | Nicht verfügbar | Auf Wunsch: 5 zusätzliche regionale Leistungsseiten |
| Geschwindigkeitsgarantie | Nicht verfügbar | Enthalten |
| Sprachfassungen | Deutsch | Deutsch; Englisch auf Wunsch ohne Zusatzkosten |
| Weitere Sprachfassungen | Nicht verfügbar | 49 € pro Monat und Sprache |
| Branchenverzeichnis-Check | Separat buchbar: 49 € je Check | Ein Check enthalten; weitere: 49 € je Check |
| Google-Unternehmensprofil optimieren | Separat buchbar: 99 € je Optimierung | Eine Optimierung enthalten; weitere: 99 € je Optimierung |
| Persönlicher Ansprechpartner | E-Mail, Telefon und WhatsApp | E-Mail, Telefon und WhatsApp |
1.3 Seitenkontingente
(1) Das Seitenkontingent umfasst eine Startseite und im Übrigen frei wählbare Seiten.
(2) Bei mehrsprachigen Websites werden Übersetzungen bestehender Seiten nicht als zusätzliche Seiten auf das Seitenkontingent angerechnet.
(3) Jede Website enthält zusätzlich zum Seitenkontingent eine Kontaktseite, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum.
(4) Der Anbieter stellt Impressum und Datenschutzerklärung mittels eRecht24 bereit, bindet sie ein und hält sie im Rahmen der dort verfügbaren Aktualisierungen aktuell.
(5) Nicht durch eRecht24 abbildbare Besonderheiten und individuelle rechtliche Ergänzungen muss der Kunde als geeignete Rechtstexte zur Verfügung stellen.
Teil 2 - Änderungs-Flatrate
2.1 Leistungen
(1) Die Änderungs-Flatrate gilt ab Liveschaltung der Website.
(2) Die Flatrate umfasst die Umsetzung von Änderungswünschen an bestehenden Seiten und Inhalten der Website ohne zusätzliche Vergütung und ohne Begrenzung der Häufigkeit. Hierzu gehören insbesondere das Einpflegen, Austauschen und Entfernen von Texten und Bildern.
2.2 Umfang
(1) Die Erstellung neuer Inhalte, insbesondere Texte und Bildrecherche, sowie neue Seiten, neue Funktionen und eine grundlegende Neugestaltung des Designs sind nicht enthalten.
(2) Bei mehrsprachigen Websites werden auf Wunsch KI-Übersetzungen der einzupflegenden Inhalte in den auf der Website verwendeten Sprachen erstellt.
(3) Übernimmt der Anbieter im Einzelfall eine regulär nicht von der Flatrate umfasste Leistung, begründet dies keinen Anspruch auf die künftige Erbringung solcher Leistungen.
2.3 Änderungsaufträge
(1) Änderungsaufträge werden in Textform eingereicht. Zusammenhängende Änderungswünsche können in einem Auftrag gebündelt werden, beispielsweise der Austausch eines Textes und des zugehörigen Bildes auf einer Seite. Sachlich nicht zusammenhängende Änderungswünsche gelten als separate Aufträge. Entscheidend ist der Zusammenhang der Änderungen, nicht die Anzahl der dafür erforderlichen Arbeitsschritte.
2.4 Umsetzung
(1) Pro Kunde wird ein Änderungsauftrag gleichzeitig aktiv bearbeitet. Weitere Aufträge können eingereicht werden und werden grundsätzlich nach Eingang nacheinander bearbeitet. Ein vollständiger Auftrag wird innerhalb von maximal fünf Werktagen umgesetzt. Die Frist beginnt am ersten Werktag nach vollständigem Eingang, bei bereits aktivem Auftrag am ersten Werktag nach dessen Abschluss, sofern alle benötigten Informationen und Inhalte vorliegen. Fehlende oder widersprüchliche Angaben klärt der Anbieter ohne unnötige Verzögerung mit dem Kunden.
(2) Die Bearbeitungsfrist pausiert während eines Betriebsurlaubs, dessen Beginn und Ende der Anbieter vorab in Textform mitteilt, sowie während einer tatsächlichen krankheitsbedingten Verhinderung oder höherer Gewalt, soweit dadurch die Bearbeitung verhindert wird. Der Anbieter informiert über krankheitsbedingte oder durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen unverzüglich, soweit ihm dies möglich ist. Danach läuft die verbleibende Frist weiter.
2.5 Schutz vor missbräuchlichen Anfragen
(1) Identische Mehrfachanfragen zu einem noch offenen Auftrag werden als ein Auftrag behandelt. Die Bearbeitung widersprüchlicher Anweisungen darf bis zur notwendigen Klärung zurückgestellt werden. Ein Recht zur Ablehnung wegen Missbrauchs besteht nur bei gezielter Störung, insbesondere bei fortgesetzten identischen Anfragen zu nachweislich vollständig erledigten Aufträgen ohne neuen Änderungsbedarf oder bei gezielten gegenläufigen Weisungen ausschließlich zur Erzeugung unnötiger Arbeit. Viele berechtigte Anfragen allein sind kein Missbrauch.
(2) Vor einer Ablehnung benennt der Anbieter das beanstandete Verhalten grundsätzlich in Textform und gibt dem Kunden mit angemessener Frist Gelegenheit, es abzustellen. Bei Fortsetzung darf nur die Bearbeitung der konkret missbräuchlichen Anfragen abgelehnt werden. Andere berechtigte Aufträge und Vertragsleistungen bleiben unberührt.
Teil 3 - Zusätzliche Leistungen im Growth-Paket
3.1 Blog / Aktuelles
(1) Die Blog- oder Aktuelles-Funktion umfasst eine Übersichtsseite für alle Beiträge sowie die Einbindung eines Vorschau-Elements mit den drei neuesten Beiträgen auf einer oder mehreren Seiten der Website.
(2) Der Kunde ist für die Pflege der Beiträge verantwortlich. Er kann bestehende Beiträge selbstständig bearbeiten und neue Beiträge veröffentlichen.
(3) Auf Wunsch bietet der Anbieter dem Kunden ein separates Inhaltspaket an, um die Pflege der Beiträge für ihn zu übernehmen.
3.2 Seiten-Paket „Heimvorteil“
(1) Das Paket umfasst fünf Inhaltsseiten, die gezielt auf die Leistungen des Kunden und seine Region ausgerichtet sind. Ziel ist eine bessere Sichtbarkeit bei Google für regionale Suchbegriffe wie beispielsweise „Estrichleger in Wuppertal“.
(2) Diese Seiten sind zusätzlich zum Seitenkontingent enthalten und werden nicht auf dieses angerechnet.
3.3 Geschwindigkeitsgarantie
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der Geschwindigkeitsgarantie für die Dauer des Vertrags für alle von ihm erstellten Seiten mindestens 90 von 100 Punkten in der Kategorie Leistung des Google-PageSpeed-Insights-Tests, jeweils für Mobil und Desktop. Andere Kategorien und die Bewertung realer Nutzerdaten sind nicht Gegenstand dieser Punktegarantie.
(2) Für jede geprüfte Seiten-URL und Geräteklasse wird der Median aus drei aufeinanderfolgenden vollständig abgeschlossenen Messungen derselben unveränderten Fassung unter den Standardbedingungen von Google PageSpeed Insights gebildet. Median ist der mittlere der drei sortierten Werte. Ergebnisse, URLs, Geräteklasse und Messzeitpunkte werden dokumentiert. Fehlgeschlagene Tests ohne verwertbaren Wert zählen nicht als Punktmessung.
(3) Die Garantie gilt nicht, soweit eine Unterschreitung nachweislich durch eigene Änderungen des Kunden oder von ihm gewünschte externe Einbindungen verursacht wird. Der Anbieter benennt die konkrete Ursache. Allein die allgemeine Verwendung eines Drittanbieters oder eine pauschale Berufung auf fremde Technik reicht nicht für den Ausschluss.
(4) Bei einer vom Anbieter zu verantwortenden Unterschreitung bessert er innerhalb von zehn Werktagen ab Kenntnis nach. Die Kenntnis kann durch eigene Prüfung oder einen ausreichend dokumentierten Kundenhinweis entstehen. Das Kündigungsrecht bei erfolgloser Nachbesserung ist nachfolgend geregelt.
(5) Wird die in Absatz 1 vereinbarte Punktzahl innerhalb der in Absatz 4 bestimmten Nachbesserungsfrist nicht wieder erreicht, kann der Kunde den betroffenen Hauptvertrag in Textform außerordentlich ohne Restzahlung kündigen. Dann entfallen auch offene Restbeträge für Zusatzleistungen.
(6) Wird der Testdienst wesentlich verändert oder eingestellt, vereinbaren die Parteien eine sachgerechte Ersatzmessung; der Anbieter darf die Garantie nicht einseitig entfallen lassen. Bis zu einer Vereinbarung bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
3.4 Mehrsprachigkeit
(1) Auf Wunsch wird die Website zusätzlich auf Englisch bereitgestellt.
(2) Alle vom Anbieter erstellten Texte und Inhalte werden von diesem mit KI-generierten Übersetzungen bereitgestellt.
(3) Der Kunde prüft Übersetzungen vor Veröffentlichung auf fachliche und inhaltliche Richtigkeit und gibt sie in Textform frei.
(4) Möchte er keine KI-Übersetzungen verwenden, stellt er eigene geeignete Übersetzungen bereit.
Teil 4 - Zubuchbare Leistungen
4.1 Zusätzliche Seiten
(1) Jede zusätzlich gebuchte Seite wird individuell gestaltet und technisch umgesetzt. Die Erstellung umfasst die vereinbarten Texte und Inhalte einschließlich Bildrecherche und deren Einbindung. Jede Seite wird für mobile Endgeräte optimiert und technisch für Suchmaschinen aufbereitet.
(2) Für jede zusätzlich gebuchte Seite gilt eine eigene Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
(3) Die weiteren Regelungen zu Laufzeit und Kündigung von Zusatzleistungen ergeben sich aus den AGB.
4.2 Zusätzliche Sprachen
(1) In Paketen, die Mehrsprachigkeit unterstützen, können weitere Sprachfassungen der Website hinzugebucht werden.
(2) Der Anbieter stellt die von ihm erstellten Texte und Inhalte mittels KI-generierter Übersetzungen in der zusätzlich gebuchten Sprache bereit.
(3) Möchte der Kunde keine KI-Übersetzungen verwenden, stellt er eigene geeignete Übersetzungen bereit.
(4) Der Anbieter stellt Rechtstexte (Impressum und Datenschutzerklärung) grundsätzlich nur in deutscher und englischer Sprache bereit. Wünscht der Kunde Rechtstexte in weiteren Sprachen, stellt er die erforderlichen Übersetzungen zur Verfügung.
(5) Für jede zusätzlich gebuchte Sprache gilt eine eigene Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
(6) Die weiteren Regelungen zu Laufzeit und Kündigung von Zusatzleistungen ergeben sich aus den AGB.
4.3 Branchenverzeichnis-Check
(1) Beim Branchenverzeichnis-Check prüft der Anbieter, ob der Betrieb in den relevanten Branchenverzeichnissen eingetragen ist, und zeigt, wo Angaben fehlen oder voneinander abweichen. Der Kunde erhält die Auswertung als PDF mit konkreten Handlungsempfehlungen.
4.4 Google-Unternehmensprofil optimieren
(1) Der Anbieter optimiert das bestehende Google-Unternehmensprofil für eine vollständige und überzeugende Präsentation des Betriebs. Die wichtigsten Informationen werden so aufbereitet, dass Interessenten den Betrieb und seine Leistungen schnell erfassen und leicht Kontakt aufnehmen können.